Wir prüfen und gestalten Grundstückskauf- und Grundstücksüberlassungsverträge, betreuen private Mandanten, private Unternehmen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, kommunale Gebietskörperschaften und Sozialhilfeträger beim Erwerb, der Veräußerung und der Übertragung von Grundstücken. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen grundstücksbezogenen gerichtlichen Streitigkeiten.